Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes sowie konstitutive Neufassung des Thüringer Sportfördergesetzes

Entwurf vom 15. März 2017
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
Die Diskussion ist seit dem 06.06.2017 archiviert
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Zurzeit befinden sich Artikel 1 des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes (Drucksache 6/1101) vom 23. September 2015 sowie der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur konstitutiven Neufassung des Thüringer Sportfördergesetzes (Drucksache 6/3597) vom 15. März 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung-, Jugend- und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

 

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Informationen zu den Gesetzentwürfen der Fraktion der CDU sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Im Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG) werden insbesondere die Ziele und Voraussetzungen für die Förderung von Sport und sportlichem Spiel festgelegt. Diese Förderung soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit schaffen, sich entsprechend ihren Interessen und Fähigkeiten in Sport, sportlichem Spiel und spielerischer Bewegung zu betätigen. Sport und Spiel werden dabei vom Land, von den Landkreisen und von den Gemeinden nach Maßgabe ihrer Haushalte gefördert. Die Entwicklung des sportlichen Lebens gehört gemäß § 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) zu den Aufgaben, die die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden gehören alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die in der Gemeinde wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben.

Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen der Fraktion der CDU zu Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes (Drucksache 6/1101) sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur konstitutiven Neufassung des Thüringer Sportfördergesetzes (Drucksache 6/3597) soll das Thüringer Sportfördergesetz vom 8. Juli 1994 grundlegend überarbeitet und novelliert werden.

Der Artikel 1 des Gesetzentwurfs der CDU Fraktion zum Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes (Drucksache 6/1101) sieht u. a. vor, die Landessportkonferenz durch eine Erhöhung der Mitgliederzahl und eine Erweiterung der inhaltlichen Arbeit zu stärken, klare Voraussetzungen für die Förderung von Sportorganisationen auch im Bereich der Dopingprävention festzulegen und als Grundlage der künftigen Sportförderung, eine Leistungsvereinbarung einzuführen, die zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Landessportbund Thüringen e. V. zur Verankerung gemeinsamer Zielstellungen und Verpflichtungen abgeschlossen werden soll. Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/1101 wurde in der 28. Plenarsitzung am 1. Oktober 2017 erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 28. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner 21. Sitzung am 11. Dezember 2015 beschlossen, Artikel 1 des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/1101 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur endgültigen Beschlussfassung weiterzuleiten.

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 6/3597) soll das Thüringer Sportfördergesetz konstitutiv neu gefasst werden. Neben einigen redaktionellen Anpassungen soll u. a. die in § 4 ThürSportFG verankerte Landessportkonferenz abgeschafft werden. Die Förderung von Sport und Spiel soll ausdrücklich als Pflichtaufgabe der Gemeinden definiert, die Nutzung der Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger neu geregelt sowie die verpflichtende Anerkennung und Einhaltung einschlägiger Anti-Doping- und Kinderschutz-Bestimmungen als Voraussetzung für die Förderung von Sportorganisationen verankert werden. Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/3597 wurde in der 79. Plenarsitzung am 23. März 2017 erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 53. Sitzung sowie der 60. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

Frage 1. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes

Welche Auffassung vertreten Sie zu den in Artikel 1 des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion (Drs. 6/1101) vorgeschlagenen Änderungen des Thüringer Sportfördergesetzes und welche grundsätzlichen Hinweise haben Sie diesbezüglich?

Frage 2. Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG)

Welche Auffassung vertreten Sie zu der im Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/3597) vorgeschlagenen konstitutiven Neufassung des Thüringer Sportfördergesetzes und welche grundsätzlichen Hinweise haben Sie diesbezüglich?

 

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