Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes

Entwurf vom 26. Juni 2019
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
Die Diskussion ist seit dem 22.08.2019 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes (Drucksache 6/7415) vom 26. Juni 2019 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen. 

Diskutieren Sie mit! 

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Informationen zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 6/7415) soll § 15 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG) geändert werden. Bisher ist in § 15 Abs. 2 ThürSportFG vom 5. Dezember 2018 geregelt, dass die Nutzung der Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger ab 1. Januar 2020 für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen weitestgehend unentgeltlich gewährt werden soll soweit diese ihren Sitz im Wirkungskreis des öffentlichen Trägers haben. Eine Ausnahme ist nur für die Nutzung zu gewerblichen Veranstaltungen und zum kommerziellen Sport vorgesehen sowie für den Fall, dass Eintrittsgelder erhoben werden. Zur Kompensierung der Einnahmereduzierungen, die den öffentlichen Trägern durch diese Regelung entstehen, sieht § 15 Absatz 3 ThürSportFG die Zahlung einer Landespauschale vor.

Ergänzend zu dieser bestehenden Regelung soll der vorliegende Gesetzentwurf nun zum einen die Möglichkeit eines Interessenausgleichs zwischen den öffentlichen Trägern der Sportstätten und dem Land vorsehen. Dies soll dann gelten, wenn die Sportstätten von Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes oder für den Übungsbetrieb durch Sportfachverbände zur Förderung des Nachwuchsleistungssports genutzt werden. In diesen Fällen entspreche nämlich die Nutzung in besonderem Maße dem Landesinteresse. So sollen die öffentlichen Träger dafür die Übernahme von Betriebskosten vereinbaren oder Nutzungsentgelte erheben können. Zum anderen soll der Friedrich-Schiller-Universität Jena ermöglicht werden, für die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage in der Wöllnitzer Straße in Jena ein Nutzungsentgelt an die Stadt Jena auf gesonderter vertraglicher Grundlage zu entrichten.

Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/7415 wurde in der 153. Plenarsitzung am 4. Juli 2019 erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 153. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

Welche grundsätzliche Auffassung vertreten Sie zu diesem Gesetzentwurf und welche Hinweise haben Sie zu einzelnen Bestimmungen?

Konkretisierung Sportfördergesetz
Ich stimme dem Gesetzes…