Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018

Entwurf vom 13. Juni 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Haushalts- und Finanzausschuss
Die Diskussion ist seit dem 10.10.2018 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (ThürVwRG 2018) vom 13. Juni 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Verlauf der weiteren parlamentarischen Beratungen

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, bis zum 10. Oktober 2018 konnten Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf darlegen. Den weiteren Beratungsverlauf zu dem Gesetzentwurf können Sie in der Parlamentsdokumentation auf der Internetseite des Thüringer Landtags unter folgendem Link einsehen: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/vorgaenge/67340/1.

Informationen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018

Am 23. Dezember 2016 trat das Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen (ThürGFVG) in Kraft, welches die Leitlinien zur Funktionalreform und zur Anpassung der Organisationsstruktur der Thüringer Landesverwaltung (Zweistufigkeit der Landesverwaltung, Einräumigkeit der Verwaltung, Deregulierung, Entbürokratisierung und Standardabbau) festlegt. Gemäß Artikel 90 Satz 2 der Thüringer Verfassung sind Aufbau, räumliche Gliederung und Zuständigkeiten der Verwaltung des Landes auf Grund eines Gesetzes zu regeln.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes 2018 sollen nunmehr die Anforderungen aus dem o. g. Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen konkretisiert werden. Ziel des Gesetzes ist die Entwicklung zukunftsfester Strukturen, die es der Verwaltung ermöglichen, ihre Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft effizient, bürgernah und bürgerfreundlich zu erbringen. Mit dem Gesetzentwurf sollen unter Beachtung der Leitlinien des Thüringer Gesetzes über die Grundsätze der Funktional- und Verwaltungsreformen insbesondere Regelungen zur Umstrukturierung von Behörden und Einrichtungen des Landes verbunden mit den erforderlichen Zuständigkeitszuweisungen geschaffen werden. Von den geplanten Umstrukturierungen sind die Geschäftsbereiche der Staatskanzlei und die für Finanzen, Umwelt, Energie und Naturschutz sowie Infrastruktur und Landwirtschaft zuständigen Ministerien betroffen.

Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/5826 wurde in der 123. Plenarsitzung am 22. Juni 2018 erstmals beraten und federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 123. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

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Thüringer Gesetz zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenba…

Homepage des Thüringer Landtags: Haushalts- und Finanzausschuss

Externe Stellungnahmen / Anhörungen

Zuschrift 6/2107, Förderverein Denkmalpflege in Thüringen e.V.1.83 MB Zuschrift 6/2150 - Regionalverbund Thüringer Wald e.V.1.01 MB Zuschrift 6/2118 - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V.2.34 MB Zuschrift 6/2119 - BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.931.61 KB Zuschrift 6/2153, Waldbesitzer Verband für Thüringen e.V.983.85 KB Zuschrift 6/2169, Deutsche Steuer-Gewerkschaft1.05 MB Zuschrift 6/2174, ThüringenForst1019.6 KB Zuschrift 62183, Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (VLF) Thüringen1.07 MB Zuschrift 6/2207, VBGU e.V.1.78 MB Zuschrift 6/2210, Deutsche Initiative Mountain Bike e.V.1.1 MB Zuschrift 6/2218, Verband der Kali- und Salzindustrie e.V.1.08 MB Zuschrift 6/2219, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.938.36 KB Zuschrift 6/2223, tbb beamtenbund und tarifunion thüringen1.73 MB Zuschrift 6/2127, Thüringer Oberverwaltungsgericht 1.84 MB Zuschrift 6/2133, JENA-GEOS-Ingenieurbüro GmbH212.48 KB Zuschrift 6/2134, GEON Holding GmbH2.15 MB Zuschrift 6/2137, Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V.1.87 MB Zuschrift 6/2153, Waldbesitzerverband für Thüringen e. V.1.81 MB Zuschrift 6/2183, Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (VLF) Thüringen2.59 MB Zuschrift 6/2143, Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V., Landesgruppe Thüringen 1.18 MB Zuschrift 6/2226, Thüringen Alpin GmbH Ski- und Bikearena Steinach1.8 MB Zuschrift 6/2212, DGB Hessen-Thüringen193.24 KB Zuschrift 6/2140, Kuratorium des Oberprüfungsamtes für das Technische Referendariat1.14 MB Zuschrift 6/2136, Wismut GmbH Chemnitz110.19 KB Zuschrift 6/2215, BTB Thüringen2 MB Zuschrift 6/2296, GSES GmbH1.78 MB

1. Änderungen im Geschäftsbereich der Staatskanzlei

Künftig soll die obere Denkmalschutzbehörde, die zum Geschäftsbereich der Staatskanzlei gehört, wegfallen. Dies soll zur Vereinfachung des denkmalschutzrechtlichen Verfahrens und zu einer Straffung der Zuständigkeiten beitragen. Zudem soll das Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der Denkmalschutzbehörden abgeschafft werden, was der Beschleunigung der Verfahren dienen soll.

Wie beurteilen Sie die geplanten Änderungen zur Vereinfachung des denkmalschutzrechtlichen Verfahrens?

 

2. Änderungen im Geschäftsbereich „Finanzen“

Um dem im Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen (ThürGFVG) festgelegten Grundsatz der Zweistufigkeit der Verwaltung Rechnung zu tragen, soll die Landesfinanzdirektion aufgelöst werden. Die entsprechenden Steuerfach- und anteiligen Querschnittsreferate der Thüringer Landesfinanzdirektion sollen herausgelöst und in das Thüringer Finanzministerium integriert werden. Die verbleibenden Aufgaben der Landesfinanzdirektion sollen gleichzeitig dem neu zu errichtenden Landesamt für Finanzen übertragen werden. Zudem sollen die Aufgaben und das Personal der Bescheinigenden Stelle des Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Prüfbehörde für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums verlagert werden.

Welche Auffassung vertreten Sie zu den geplanten Änderungen im Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums?

3. Änderungen im Geschäftsbereich „Umwelt, Energie und Naturschutz“

Im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz sollen das Landesbergamt aufgelöst sowie die Landesanstalt für Umwelt und Geologie in eine obere Landesbehörde umgestaltet und in „Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) umbenannt werden. Dem TLUBN sollen neben den Aufgaben des Landesbergamtes auch die Bereiche Umwelt, Wasserwirtschaft, Bergbau, Strahlenschutz, Chemikaliensicherheit, Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Energie, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Gentechnik übertragen werden. Die bislang in diesen Bereichen vom Landesverwaltungsamt wahrgenommenen Vollzugsaufgaben sollen ebenfalls auf das Landesamt übergehen.

Wie beurteilen Sie die geplanten Änderungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz?

4. Änderungen im Geschäftsbereich „Infrastruktur und Landwirtschaft“

Kern der geplanten Änderungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) bildet das Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung und Organisation der Behörden im Geschäftsbereich des für Infrastruktur und Landwirtschaft zuständigen Ministeriums (Artikel 40 des Gesetzentwurfs). Es soll der rechtssicheren Umgestaltung der Behördenstruktur mit gesetzlichen Personalübergängen dienen und sieht eine Auflösung aller bisherigen 19 Behörden, Anstalten, Einrichtungen und Landesbetriebe im unmittelbar nachgeordneten Bereich des TMIL vor, die strukturell-organisatorisch in drei neu zu errichtende Landesbehörden zusammengefasst werden sollen. Vorgesehen ist die Errichtung des „Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation“ (TLBG), des „Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum“ (TLLLR) sowie des „Landesamts für Bau und Verkehr“ (LLBV). Gleichzeitig sollen die Thüringer Straßenbauverwaltung und die Landesabfallverwaltung zweistufig werden, indem Zuständigkeiten der Straßenbauämter und der Landwirtschaftsämter entfallen bzw. in die Zuständigkeiten des neuen TLLLR und LLBV münden. Zudem sollen Regelungen zur Deregulierung, Rechtsvereinfachung und Rechtsbereinigung getroffen werden (u.a. Außerkraftsetzen von Rechtsverordnungen und Anordnungen der Landesregierung).

Welche Auffassung vertreten Sie zu den geplanten Änderungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft?

5. Weiterer Regelungsbedarf

Welche zusätzlichen Gesichtspunkte bzw. Regelungen sollten Ihrer Meinung nach in den Gesetzentwurf aufgenommen werden?

Macht mal eine Verwaltungsreform, die den Namen verdient!