Tourismusförderung durch Kur- und Tourismusbeitrag

Entwurf vom 08. März 2017
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
Die Diskussion ist seit dem 20.04.2017 archiviert
1

Zurzeit befinden sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 6/3107) vom 30. November 2016 zum Achten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes sowie der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorlage 6/2243) vom 8. März 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen. 

Diskutieren Sie mit!

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Achten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

Mit einem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes soll nach dem Willen der Antragsteller klargestellt werden, dass ein zu erhebender Kurbeitrag auch zur Finanzierung der kostenlosen Nutzung von Angeboten des Öffentlichen-Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) durch die Kur- und Erholungsgäste genutzt werden darf. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 9. Dezember 2016 beraten und hierzu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
Im Ergebnis dieser schriftlichen Anhörung haben die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nunmehr in der 40. Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 10. März 2017 ergänzend zum o. g. Gesetzentwurf einen Antrag zur Änderung des § 8 Absatz 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Vorlage 6/2243) eingereicht. Bisher können nur Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, zur Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Fremdenverkehrsförderung von den selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag in Vorlage 6/2243 soll gewährleistet werden, dass künftig Gemeinden einen solchen „Tourismusbeitrag“ zur Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Tourismusförderung unabhängig von der Anzahl der Fremdenübernachtungen im Jahr erheben können. Der Ausschuss hat im Hinblick auf den genannten Änderungsantrag erneut eine Anhörung beschlossen.

Stellungnahmen von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen der Anhörung

Der Innen- und Kommunalausschuss hat in seiner 41. Sitzung am 16. März 2017 beschlossen, ein Anhörungsverfahren durchzuführen und die diesbezüglich von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen. Auf die Zuschriften können Sie auch in Ihren Beiträgen zu den einzelnen Fragen im Forum Bezug nehmen.

Im Folgenden finden Sie die verfügbaren Stellungnahmen:

- Derzeit liegen noch keine Stellungnahmen vor. -

Erhebung eines Tourismusbeitrags

Der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorlage 6/2243) sieht vor, dass zur Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Tourismusförderung zukünftig Gemeinden unabhängig von der Anzahl der Fremdenübernachtungen im Jahr gemäß § 8 Absatz 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit zur Erhebung einer Tourismusabgabe von denjenigen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften haben, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen.

Welche Auffassung vertreten Sie zu der vorgeschlagenen Änderung, die die Erhebung einer Tourismusabgabe nicht mehr an eine Mindestzahl von Fremdübernachtungen im Jahr knüpft?

Umfassende Flatrate für Thüringen