Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Entwurf vom 21. September 2022
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Haushalts- und Finanzausschuss
Die Diskussion ist seit dem 11.10.2022 abgeschlossen
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Zurzeit berät der Haushalts- und Finanzausschuss den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/6298) sowie der Fraktion der CDU (Drucksache 7/6353). Nachfolgend können Sie die Gesetzentwürfe kommentieren.

 

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Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen.

 

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier 

Information zu den Entwürfen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der CDU eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes (Drucksachen 7/6298 bzw. 7/6353)

Nach dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll das bisher über den Corona-Pandemie-Hilfefonds bereitgestellte Vermögen auch zur Überwindung der Energiepreiskrise genutzt werden können. Der Gesetzgeber hat den Hilfefonds in Höhe von 694,77 Millionen Euro ursprünglich 2020 geschaffen, um wirtschaftliche und finanzielle Folgen der Corona-Pandemie bei Unternehmen, bei staatlichen und kommunalen Einrichtungen, bei Bürgern und Vereinen, freien Trägern und kommunalen Gebietskörperschaften (teilweise) zu kompensieren und abzumildern. Die erweiterte Zweckbestimmung des Hilfefonds soll eine schnelle Entlastung der Menschen bei steigenden Energiepreisen ermöglichen. Der Hilfefonds war zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet und wurde zwischenzeitlich mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes (Drucksache 7/4172) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Mit der nunmehr geplanten Änderung soll das Sondervermögen mit dem erweiterten Anwendungsbereich bis zum 31. Dezember 2023 zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU sieht ebenfalls eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des o. g. Hilfefonds zur Finanzierung von Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise vor. Das Sondervermögen soll befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zur Verfügung stehen. Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere näher konkretisiert werden, wofür aus den Mitteln des Sondervermögens Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise geleistet werden können. Für Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie sollen 15 Prozent und für Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise sollen 85 Prozent des Gesamtvolumens des Fonds zu Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen dem Fond durch Beschluss des Landtags weitere Mittel aus dem Landeshauhalt zugeführt werden können, da aktuell nicht absehbar ist, wie sich die Energiepreise entwickeln werden.

Das Plenum des Thüringer Landtags hat die Gesetzentwürfe der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNDEN sowie der CDU am 23.09.2022 erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Was möchten Sie zu den Entwürfen eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes in Drucksachen 7/6298 und 7/6353 insgesamt und/oder zu einzelnen Bestimmungen anmerken?