7d Weiterer Regelungsbedarf
Änderung des Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes
Zurzeit befinden sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten vom 04.12.2014 (Drucksache 6/37) und der dazu eingebrachte Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.01.2015 (Vorlage 6/62) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nehmen.
Diskutieren Sie mit!
7d Weiterer Regelungsbedarf
Wie ist die Tatsache zu bewerten, dass das Verhalten in anderen früheren verantwortlichen Funktionen in Strukturen der DDR von Anfang an im Rahmen der Abgeordnetenüberprüfung nicht untersucht wurde?
Wahrheit ist wichtig und Klarheit ist wichtig.
Die ersten Entwürfe für Überprüfungsgesetze sahen dies noch vor. Aber nur im Justizwesen wurde über die Frage nach MfS-Mitarbeit hinaus die berufliche Tätigkeit im Hinblick auf die persönliche Eignung bewertet. Für den Öffentlichen Dienst und andere Überprüfungsgründe ist diese nur in Bezug auf MfS-Tätigkeiten erfolgt. Eine Ausweitung nach über 20 Jahren hätte daher kaum Chancen auf rechtlichen Bestand. Ganz abgesehen davon wäre hier die Aktengrundlage kaum klar zu begrenzen.