Frage 2

Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldes

Entwurf vom 18. Februar 2015
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 30.04.2015 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes vom 18.02.2015 (Drucksache 6/219) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Frage 2

2. Anders als nach dem Bundesbetreuungsgesetz wird nach § 3 des Thüringer Erziehungsgsgeldgesetzes zur Förderung von Familien mit mehreren Kindern ein bei steigender Kinderzahl entsprechend gestaffeltes monatliches Erziehungsgeld gezahlt.

Sollten finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Familien mit mehreren Kindern durch das Land auf jeden Fall erhalten bleiben?

30. April 2015 | Landesverband Kinderreiche Familien
Alle Familienmitglieder profitieren.

Unbedingt! Wenn ein Kind zu Hause von einem Elternteil betreut wird, profitiert nicht nur das Kleinstkind von einer 1:1 Betreuung, sondern weitere in der Familie lebende Kinder. Eine Betreuung zu Hause führt zu einer „Entschleunigung“ unserer sehr schnelllebigen Zeit. Davon profitieren alle Familienmitglieder. Kleinstkinder haben Zeit, sich selbst zu „entdecken“, ihre Familie kennenzulernen, ihren soziales Wohnumfeld. Geschwisterkinder genießen die gemeinsame Zeit und lernen voneinander.

Auch für Ehe und Partnerschaft kann diese bewusst gewählte „Auszeit“ zur Bereicherung werden. Mit jedem weiteren Kind verändern sich die Anforderungen und Belastungen der Eltern. Jedes Kind bringt neue Herausforderungen, verändert den bisherigen Alltag. Jedem Familienmitglied muss Zeit eingeräumt werden, seinen Platz in der wachsenden Familie zu finden und auszufüllen.
Solange das jüngste Kind nicht selbst aktiv auf seine Umwelt zugeht und über seine Erlebnisse und Empfindungen berichten kann, dient die Familie als Rückzugs- und Schutzort vor zu vielen Einflüssen und negativen Erfahrungen. Das Landeserziehungsgeld ist eine erste, kleine Anerkennung der Familienarbeit und stärkt Familien als solche.

30. April 2015 | Ramona
Ja definitiv.

Auch Mütter mit mehreren Kindern leisten einen enormen Beitrag für Deutschland. Das sollte honoriert werden!!

29. April 2015 | Judy
Definititiv ja.

Ich finde, das ist eine Anerkennung des "Fulltime-Jobs" als Mutter mehrerer Kinder. Gerade kinderreiche Familien werden sonst oft benachteiligt, haben mehr Ausgaben für das alltägliche Leben usw.

29. April 2015 | juergen021
Ja natürlich !!

Wenn man mehr Kinder in Thüringen haben möchte dann muss man die Nachteile die Eltern entstehen beseitigen .Je mehr Kinder desto größer auch die Nachteile.

25. April 2015 | Die Kanzel
Unbedingt

Zum Überleben unseres Volkes sind mindestens 2 Kinder je Familie erforderlich, wohl eher 3 oder 4. Wer Kinder in dieser Anzahl hat, weiß, mit wieviel Verzicht und Einschränkung das Leben in den ersten Lebensjahren der Kinder verbunden ist.

17. April 2015 | Lydia Gille
Auf alle Falle !!

Familien sollten bei mehreren Kindern auch unterstützt werden immerhin sind die Kinder unsere Zukunft.
Wenn die Mensche weniger Unterstützung bekommten in sachen Familienleistung dann brauch man sich nicht wundern wenn die Bevölkerung weniger Kinder zur Welt bringen. Uns seien sie mal ehrlich kinder sind unser größtes Gut und das sollte belohnt werden.

13. April 2015 | DC
Ja, auf jeden Fall!

Sozialpolitik kann nicht Familienleistung ersetzen. Wer sich für mehrere Kinder entscheidet, leistet damit einen erhöhten Beitrag in die Zukunft, hat wesentlich mehr Ausgaben, die z.B. MwSt. dem Staat zugute kommen.
Unterstützung sollte eher Gerechtigkeit heißen, denn es ist kein Almosen des Staates, sondern eine kleine Rückgabe zuviel einbehaltener Steuern.

31. März 2015 | curie
Nein

50 Euro Zahlbetrag für das zweite Kind! Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zur Wirkung.
Welche Wirkung haben denn die 50 Euro hinsichtlich sozialpolitischer Ziele?
Eine solche Zahlung dient nur als Alibi für die Politik.