Frage 9

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Entwurf vom 11. März 2015
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
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Die Diskussion ist seit dem 30.05.2015 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 11.03.2015 (Drucksache 6/348) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

Frage 9

26. Mai 2015 | Prekarisierter
Natürlich

Ob Privatwirtschaftlich oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, wo ist der Unterschied? Alle Arbeitnehmer*innen sollen das gleiche Recht haben, bezahlten Bildungsurlaub nehmen zu können. Alles andere wäre Diskriminierung.

20. Mai 2015 | Lockie
Selbstverständlich

Alles andere wäre ja eine Schlechterbehandlung einer bestimmten Personengruppe. Wäre das überhaupt grundrechtskonform?

19. Mai 2015 | Kritischer buerger
Noch mehr Verwaltungskosten?

Wäre ein netter Versuch, den Personalhaushalt weiter aufzublähen

19. Mai 2015 | Wirtschaftsvertreter
Nein, auch hier gilt Selbstverantwortung für die eigene Person!

Im europa- und weltweiten Vergleich nimmt Deutschland in Bezug auf Urlaubs und Feiertage eine Spitzenstellung ein. Fünf zusätzliche bezahlte Tage für Bildungsurlaub, für allgemeine, politische, und kulturelle Weiterbildung treiben dies zusätzlich auf die Spitze.

19. Mai 2015 | Jenny
Siehe Frage 9

Diese Frage wurde schon mehrfach beantwortet: Das Gesetz sollte für alle Arbeitnehmer_innen gleichermaßen gelten!

19. Mai 2015 | Alex
AGG-konform sollte das alles sein.

Das Gesetz sollte für alle Arbeitnehmer gelten, egal welchen Arbeitgeber sie haben

19. Mai 2015 | Alex
auf jeden Fall

Genauso wie bei den Auszubildenden. Gleiches Recht für alle.