Frage 9
Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 11.03.2015 (Drucksache 6/348) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.
Frage 9
Ob Privatwirtschaftlich oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, wo ist der Unterschied? Alle Arbeitnehmer*innen sollen das gleiche Recht haben, bezahlten Bildungsurlaub nehmen zu können. Alles andere wäre Diskriminierung.
Alles andere wäre ja eine Schlechterbehandlung einer bestimmten Personengruppe. Wäre das überhaupt grundrechtskonform?
Wäre ein netter Versuch, den Personalhaushalt weiter aufzublähen
Im europa- und weltweiten Vergleich nimmt Deutschland in Bezug auf Urlaubs und Feiertage eine Spitzenstellung ein. Fünf zusätzliche bezahlte Tage für Bildungsurlaub, für allgemeine, politische, und kulturelle Weiterbildung treiben dies zusätzlich auf die Spitze.
Diese Frage wurde schon mehrfach beantwortet: Das Gesetz sollte für alle Arbeitnehmer_innen gleichermaßen gelten!
Das Gesetz sollte für alle Arbeitnehmer gelten, egal welchen Arbeitgeber sie haben
Genauso wie bei den Auszubildenden. Gleiches Recht für alle.