1 b) Wie beurteilen Sie das Auseinanderfallen von aktivem Wahlrecht (das Recht zu wählen) und passivem Wahlrecht (das Recht gewählt zu werden) bei Landtagswahlen?

Herabsetzung des Wahlalters in Thüringen auf 16 Jahre

Entwurf vom 10. Juni 2015
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
3
Die Diskussion ist seit dem 15.09.2015 archiviert

Zurzeit befinden sich die Gesetzentwürfe der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landeswahlgesetzes sowie das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes vom 10. Juni 2015 (Drucksachen 6/684/685) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1 b) Wie beurteilen Sie das Auseinanderfallen von aktivem Wahlrecht (das Recht zu wählen) und passivem Wahlrecht (das Recht gewählt zu werden) bei Landtagswahlen?

b) Wie beurteilen Sie das Auseinanderfallen von aktivem Wahlrecht (das Recht zu wählen) und passivem Wahlrecht (das Recht gewählt zu werden) bei Landtagswahlen?

13. Juli 2015 | M. Weber
Unterschied ist kaum begrüßenswert

Ich halte diesen Unterschied für kaum begrüßenswert, da das Wahlrecht als ein Gefüge betrachtet werden soll. Wer wählen darf, muss auch schon soweit sein, dass er gewählt werden kann.
Ich denke, dass die politsche Verantwortung nicht zerschnitten werden darf und die Jugendlichen auf andere Weise in das politische Leben begleitet werden sollten.

10. Juli 2015 | Jenenser
Sinnvoll

Wie mein Vorredner schon sagt, ist der Unterschied sinnvoll. So können Jugendliche an die Politik herangeführt werden, bevor sie selbst die Möglichkeit bekommen, Verantwortung zu übernehmen.

06. Juli 2015 | Kritischer buerger
Unterschied ist sinnvoll

Passives Wahlrecht verlangt z.B. gewisse Professionalität bei der Ausdrucksweise, eine Verfügbarkeit auch außerhalb der Zeiten nach Jugendschutzgesetz