2 a) Was halten Sie von der Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, um ein Wahlrecht auf Kommunalebene mit der Vollendung des 16. Lebensjahres zu ermöglichen?
Herabsetzung des Wahlalters in Thüringen auf 16 Jahre
Zurzeit befinden sich die Gesetzentwürfe der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landeswahlgesetzes sowie das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes vom 10. Juni 2015 (Drucksachen 6/684/685) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.
Diskutieren Sie mit!
2 a) Was halten Sie von der Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, um ein Wahlrecht auf Kommunalebene mit der Vollendung des 16. Lebensjahres zu ermöglichen?
a) Was halten Sie von der Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, um ein Wahlrecht auf Kommunalebene mit der Vollendung des 16. Lebensjahres zu ermöglichen?
Ich halte an einem Wahlalter mit 18 Jahren fest, wie ich es in dem Beitrag zu den Landtagswahlen geschildert habe.
Wie zu den Landtagswahlen schon geschrieben, darf die Senkung des Wahlalters nur eines der Mittel zum Zweck sein, denn aktive Beteilung, die konkrete gesellschaftliche/politische Mitsprache ermöglicht, muss auch auf andere Weise erfolgen.
Gerade auf kommunaler Ebene, wo etwa über die Einrichtung oder Schließung von Jugendclubs entschieden wird, sollten junge Menschen ihr direktes Lebensumfeld mitgestalten können!
denn jede/r engagierte und interessierte Jugendliche sollte sich beteiligen und dementsprechend auch mit wählen können