2 c) Was halten Sie von der Regelung, dass die 16- und 17-Jährigen zur Bekleidung eines Ehrenamtes bzw. der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtet werden können?
Herabsetzung des Wahlalters in Thüringen auf 16 Jahre
Zurzeit befinden sich die Gesetzentwürfe der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landeswahlgesetzes sowie das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes vom 10. Juni 2015 (Drucksachen 6/684/685) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.
Diskutieren Sie mit!
2 c) Was halten Sie von der Regelung, dass die 16- und 17-Jährigen zur Bekleidung eines Ehrenamtes bzw. der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtet werden können?
c) Was halten Sie von der Regelung, dass die 16- und 17-Jährigen zur Bekleidung eines Ehrenamtes bzw. der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtet werden können?
Warum sollte der Zwang zu einem positiven Ergebnis führen?
Die Bekleidung eines Ehrenamtes bzw. die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit sollte auf freiwilliger Basis geschehen. Ansonsten wird das Wahlrecht ausgehöhlert, da einer der Grundsätze "frei" lautet. Die Aufstellung zur Wahl erfolgt auch auf freier Basis. Warum sollte man dann Jugendliche anders behandeln wie Erwachsene, wenn in den Gesetzesentwürfen doch eine Gleichbehandlung erreicht werden soll?
Dies halte ich von Verfassern dieser Regelung für ungeschickt formuliert, ja sogar schon fast doppelzüngig, da man sich hier gegen die eigenen Wertevorstellungen nach Gleichberechtigung stellt.
Wenn eine Person zum Ehrenamt verpflichtet wird, ist es höchstwahrscheinlich, dass die Motivation dafür verloren geht und der Ruf ehrenamtlicher Arbeit verschlechtert wird (durch Zwang, aber auch durch schlechtere Ausführung). Meines Erachtens besteht ehrenamtliche Arbeit gerade darin, dass sie freiwillig sein muss. Das grundlegende Problem besteht hier, dass Menschen von Beginn an ihres Lebens gelehrt bekommen, dass Konkurrenz und Profite angeblich "alternativlose" Bausteine unserer Gesellschaft sind. Wenn die soziale Komponente einer Gesellschaft bereits im Kindergarten und in der Schule verstärkt wird, lernen Jugendliche viel mehr, dass die nur durch Hilfe der Gesellschaft ein "gutes" Leben führen können. Wenn in der Schule bspw. aufgezeigt wird, wie Jugendliche von der Hilfe der Gesellschaft profitieren und wo Probleme unserer Gesellschaft liegen sowie konkrete Angebote bekommen, wo/wie Unterstützung erfolgen kann, werden Jugendliche auch wahrscheinlicher von selbst ehrenamtlich aktiv werden und der Gesellschaft etwas zurückgeben wollen. Dies steigert das eigene Selbstwertgefühl junger Menschen. Hier spreche ich aus Erfahrung, da ich soetwas bereits in einigen Fällen erlebt habe.
Bürgerrechte und -pflichten ergänzen sich. Es kommt also darauf an, welche Art von Pflkichten hier gemeint sind. Geht es etwa um die Stellung von Wahlvorständen (also Besetzungen von Wahllokalen) halte ich dies durchaus für legitim.
Wir sollten alle Jugendlichen zu Teilhabe und Engagement ermutigen. Mit verordnetem Engagement erreicht man wohl eher das Gegenteil
Sollte nicht politisches und gesellschaftliches Handeln der Förderung und Wertschätzung von Ehrenamt dienen?!? Wenn diese Werte vorgelebt werden, ergibt sich ehrenamtliches Engagement von allein. Zwang und mangelnde Wahlfreiheit waren noch nie eine gute Lösung!
Warum sollte das sinnvoll sein?