3. Sollten aus Ihrer Sicht noch weitere Gedenktage in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen werden, ggf. welche?
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes
Zurzeit befinden sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes vom 28. Oktober 2015 (Drucksache 6/1212) sowie der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes (Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts) vom 17. Februar 2016 (Drucksache 6/1769) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.
Diskutieren Sie mit!
3. Sollten aus Ihrer Sicht noch weitere Gedenktage in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen werden, ggf. welche?
Keine Gedenktage mehr.
Die meisten Thüringer wissen schon nicht mehr, warum sie Ostern, Pfingsten und Weihnachten als Feiertage erleben dürfen. Mit weiteren Gedenktagen wissen sie nichts anzufangen.
Da schließe ich mich Ariana Karsten an. Sie sind nur rein deklaratorisch und werden vom Bürger nicht wahrgenommen.
Wie schon zuvor ausgeführt, haben Gedenktage keinerlei Nutzen und sollten daher auch nicht eingeführt werden.