5. Inwiefern finden Sie die vorgeschlagene Kostenerstattung für Initiativen sinnvoll?

Gesetz zur direkten Demokratie

Entwurf vom 08. März 2016
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 05.06.2016 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene vom 8. März 2016 (Drucksache 6/1840) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

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5. Inwiefern finden Sie die vorgeschlagene Kostenerstattung für Initiativen sinnvoll?

24. Mai 2016 | Peter Häusler
Kostenerstattungen haben eher symbolischen Wert

Die Kostenerstattungen helfen denjenigen Initiativen, die in großen gebietskörperschaften hohe Auslagen haben. Sie sind an den Erfolg und die erreichte Stimmenzahl gekoppelt und decken die nötigen Aufwendungen vermutlich nie vollständig. Wer z.B. beim Bürgerbegehren in einer 100.000 Einwohnerstadt 30% der Wahlberechtigten mobilisiern kann, erhält 3000 Euro, beim erfolgreichen Bürgenentscheid ist es deutlich weniger. Damit ist die Kostenerstattung hinreichend unattraktiv, um per se einen Missbrauch zu fördern. Andereseits mildern sie die Aufwendungen de Initiatoren - im Erfolgsfall.