1. Stärkung und Ausbau demokratischer Strukturen/ Änderung der hochschulinternen Organisationsstruktur

Gesetz zur Novellierung des Hochschulrechts

Entwurf vom 14. September 2017
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft
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Die Diskussion ist seit dem 08.01.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften vom 14.09.2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft nehmen.

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1. Stärkung und Ausbau demokratischer Strukturen/ Änderung der hochschulinternen Organisationsstruktur

Zur Stärkung demokratischer Entscheidungsstrukturen an den Thüringer Hochschulen sieht der Gesetzentwurf vor, die Hochschullehrer in allgemeinen Angelegenheiten mit den gleichen Rechten wie die anderen Statusgruppen auszustatten. Zugunsten dessen soll die, alle Aufgaben und Kompetenzen umfassende, Sitz- und Stimmenmehrheit der Gruppe der Hochschullehrer abgeschafft werden. Lediglich in Angelegenheiten, die Forschung und Lehre unmittelbar betreffen, soll die verfassungsrechtlich geschützte Hochschullehrermehrheit durch Einbindung weiterer Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer in den Entscheidungsprozess gewährleistet werden.

Die bisherigen Organisationsstrukturen bestehend aus Präsidium, Hochschulrat, Senat und Hochschulversammlung bleiben erhalten. Darüber hinaus wird den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet, Hochschulrat und Senat zu einem Organ, dem Rat der Hochschule, zusammenzufassen. Zur Stärkung der demokratischen Mitbestimmung wird auch das neue Organ der Hochschulversammlung eingeführt. Dem Senat und damit allen Mitgliedergruppen der Hochschule soll dadurch ein größeres Mitspracherecht bei der Aufstellung und Fortschreibung der Struktur- und Entwicklungspläne sowie bei der Wahl und Abwahl des Präsidenten beziehungsweise des Kanzlers eingeräumt werden. Zugleich sollen mögliche „Patt-Situationen" zwischen Senat und Hochschulrat vermieden werden. Zudem wird zur Verbesserung von Studium und Lehre und zur Stärkung der Interessen der Studierenden die Einrichtung von Studienkommissionen auf der dezentralen Ebene gesetzlich verpflichtend vorgegeben. Den Studierenden sollen auf diese Weise weitergehende Mitwirkungs-, Gestaltungs- und Einflussrechte auf Lehr-, Prüfungs- und Studienangelegenheiten eingeräumt werden.

Wie beurteilen Sie die geplanten Änderungen zur hochschulinternen Organisationsstruktur?

06. Januar 2018 | Schindhelm
Statusgruppen im Senat der Fachhochschulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fachhochschulen und Universitäten sollten auch bei der Besetzung des Senats gleichgestellt werden. Auch an Fachhochschulen sollte die Statusgruppe der akademischen Mitarbeiter*innen (zu denen auch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben gehören) im Senat vertreten sein (bisher ist dies im Gesetzentwurf nur für Universitäten vorgesehen).

 

05. Januar 2018 | katze4u
Stärkung der Interessen von LbAs & Lehrbeauftragten

Die Interessen aller Lehrenden, also auch der von Lehrkräften mit besonderen Aufgaben und Lehrbeauftragte sollten in den hochschulischen Gremien deutlich sichtbarer verankert werden als bisher und in den entsprechenden Kommissionen gesetzlich verpflichtend sein. Derzeit sind deren Mitwirkungs-, Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten auf Lehr-, Prüfungs- und Studienangelegenheiten nur eingschränkt oder gar nicht verankert, obwohl von Ihnen mittlerweile ein nicht unerheblicher Anteil des Lehrbetriebes abgedeckt wird (siehe GEW-Umfrage 2017), der weit über die Gestaltung von Vertiefungs- und Zusatzangeboten den Regellehrbetrieb in Pflicht- und Wahlpflichtangeboten der Hochschulen hinausgeht. Lehrkräften mit besonderen Aufgaben und Lehrbeauftragte gehören zum festen Bestandteil des Lehrbetriebes, auch wenn Sie im Haushalt eher als flexibles oder drittmittelfinanziertes "Inventar" auftauchen. Dabei steht die Tatsache der obligatorischen Befristungen dieser Gruppe der Lehrenden einer aktiven Mitwirkung innerhalb der Hochschule ebenso entgegen, wie deren fehlende gesetzlich verankerte Präsenz in den Hochschulgremien.