7. Weiterer Regelungsbedarf
Gesetz zur Novellierung des Hochschulrechts
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften vom 14.09.2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft nehmen.
Diskutieren Sie mit!
7. Weiterer Regelungsbedarf
Welche zusätzlichen Gesichtspunkte bzw. Regelungen sollten Ihrer Meinung nach in den Gesetzentwurf aufgenommen werden?
Sehr geehrte Damen und Herren,
im vorliegenden Gesetzentwurf wurden in § 92, der die Dienstaufgaben von Lehrkräfte für besondere Aufgaben regelt, die Formulierungen unverändert aus der Vorgängerversion übernommen. Es heißt dort: "Soweit überwiegend eine Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse erforderlich ist, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrer erfordert, kann diese hauptberuflich tätigen Lehrkräften für besondere Aufgaben übertragen werden. Hierzu gehört auch die Vermittlung von Fremdsprachen durch Lektoren."
Dies spiegelt für viele Lehrkräfte für besondere Aufgaben nicht die Wirklichkeit an Hochschulen wider. Lehrkräfte für besondere Aufgaben vermitteln u. a. auch Fachkenntnisse in wissenschaftlichen Studiengängen. Die Beschreibung der Dienstaufgaben in § 92 sollte dementsprechend angepasst werden.