3. Sind für Sie die strengen Verbote der Nutzung, Befahrung und Betretung der unter Schutz zu stellenden Flächen des „Grünen Bandes“ gerechtfertigt oder erwarten Sie dadurch eine Beschränkung Ihrer Tätigkeiten?
Nationales Naturmonument und Grünes Band Thüringen
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ (Drucksache 6/4464) vom 13. September 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.
Diskutieren Sie mit!
3. Sind für Sie die strengen Verbote der Nutzung, Befahrung und Betretung der unter Schutz zu stellenden Flächen des „Grünen Bandes“ gerechtfertigt oder erwarten Sie dadurch eine Beschränkung Ihrer Tätigkeiten?
Für das Erreichen des Schutzziels ist wie in anderen Schutzgebieten eine Einschränkung der Befahrung für die Öffentlichkeit unbedingt erforderlich. Eigentümer und Nutzungsberechtigte können laut Gesetz weiterhin ihre Flächen betreuen.