2. Halbierung des bisherigen Quorums für Volksbegehren

Gesetz zum weiteren Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene

Entwurf vom 04. Dezember 2017
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 06.04.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen (Gesetz zum weiteren Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene) vom 04.12.2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

 

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2. Halbierung des bisherigen Quorums für Volksbegehren

Durch Volksbegehren können Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht werden (vgl. Art. 81, 82 ThürVerf). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Quorum für Volksbegehren bei freien Sammlungen von bisher 10 Prozent auf 5 Prozent (bzw. von 8 auf 4 Prozent bei Amtseintragungen) abgesenkt wird. Dadurch würden bei einer freien Sammlung bereits 100.000 Unterschriften für das Zustandekommen eines Volksbegehrens ausreichen, welches innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Zustandekommens vom Landtag abschließend zu behandeln ist.

Welche Auffassung vertreten Sie zu der geplanten Halbierung der bisherigen Quoren für Volksbegehren und Volksentscheid?

 

06. März 2018 | Peter Häusler
Halbieren des Quorums ist angemessen

Volksbegehren werden – das darf man nicht vergessen – auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin geprüft. Danach können sie nur einen Volksentscheid erwzingen, in dem dann die eigentliche Abstimmung für oder gegen einen Gesetzentwurf stattfindet. Deswegen macht es keinen Sinn, die Hürden schon für das Begehren so hoch zu legen, dass sie selbst für große Bündnisse kaum zu schaffen sind - wie derzeit in Thüringen. Damit macht man Volksbegehren fast unmöglich und nimmt Kritikern jede realistische Chance, sich mit ihren Sachargumenten vor der Wählerschaft zu bewähren – oder zu scheitern. Daher halte ich eine Halbierung der jetzigen Quoren für angemessen. Sie sind dann immer noch hoch genug, um vor unseriösen Initiativen zu schützen, wie die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen.

24. Januar 2018 | Herr Hansen
Der wesentliche Punkt

Die Senkung des Quorums ist der absolut zentrale und wichtigste Punkt im Entwurf. Je leichter das Parlament mit einem Volksentscheid rechnen, muss desto ernster werden Volksinitiativen der Bürger genommen.

20. Januar 2018 | Eric1997
Halbierung des nötigen Quorums

Ich empfinde die Anpassung sowohl als vernünftig als auch an die aktuelle Situation angepasst. Noch nie waren du Differenzen zwischen Politik und Gesellschaft so groß, die Gräben, die überbrückt werden müssen, so tief.

Dieses neue Konzept ermöglicht es den Bürgern, aktiv an der Mitgestaltung teilzuhaben. Noch besser wäre eine Grenze von 2,5%, also 50000 Stimmen, denn damit würde man durchaus den Blick weiten und einen noch größeren Kreis der Gesellschaftlichen Bedürfnisse erfassen. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

20. Januar 2018 | bernd.schein@freenet.de
Volksbegehren - Halbierung der Quote

Wenn man für sozialen Frieden ist, sollte man die Meinung der Bürger auch hören und in den Landtag tragen. Es ist die ursprüngliche Aufgabe von gewählten Volksvertretern (Landtag), die Erwartungen und Wünsche ihrer Wähler einzubringen und in demokratischer Abstimmung versuchen umzusetzen. Leider sieht heute reale Politik (Fraktionszwang, Interessendruck von Lobbiesten, Parteirichtlinien, ..) anders aus. Das Ergebnis ist Politikverdrossenheit, was neben sozialen Unfrieden besonders Populisten zu gute kommt. Um 200.000 Unterschriften zu sammeln (>10% aller erwachsener Thüringer! so viele Leute erreichen und zu einer Unterschrift überzeugen), ist ein sehr großer personeller und finanzieller Aufwand erforderlich, der nur von professionellen Organisationen mit finanziellen Unterstützern möglich ist. Mir ist kein derartiges Volksbegehren in Thüringen bekannt.

Hier geht es nur darum, einen Gesetzesentwurf in den Landtag zu bringen, über den dann der Landtag abstimmt. Das sollte doch jedem Landtagsabgeordneten möglich sein. Sonst macht seine Wahl keinen Sinn.  Diese Formulierung birgt die Aussage, dass derartige Volksbegehren erforderlich sind, weil es gewählten Landtagsabgeordneten nicht möglich ist, die wirklichen Interessen ihrer Wähler vorzubringen ("Ich bin zwar dafür, aber ich stimme dagegen")

Volksbegehren im schweizerischen Sinne bedeutet, dass der Landtag das Begehren einer großen Gruppe von Mitgliedern durch Volksabstimmung als Souverän umzusetzen hat. Diese Volksabstimmung kann aber nur von der Regierung organisiert werden. Dass es zu einer solchen Volksabstimmung kommt, sollte die aufrufenden Gruppe weniger als 100.000 Mitglieder stark sein.

Ich stimme dem Gesetzesentwurf zu. Das ist ein erster Schritt, aber nicht ausreichend, um dem sozialen Frieden genüge zu tun.