1. Einrichtung eines Beteiligtentransparenzregisters beim Landtag und Registrierungspflicht

Thüringer Beteiligtentransparenzregistergesetz

Entwurf vom 05. Dezember 2017
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
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Die Diskussion ist seit dem 06.04.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Beteiligtentransparenzregisters beim Landtag – Thüringer Beteiligtentransparenz-registergesetz – [ThürBeteiltransG (Drucksache 6/4807)] vom 5. Dezember 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1. Einrichtung eines Beteiligtentransparenzregisters beim Landtag und Registrierungspflicht

Nach § 1 des Gesetzentwurfs soll beim Landtag eine öffentliche Liste der beim Thüringer Landtag registrierten natürlichen und juristischen Personen und von deren Organen und Vertretern (Beteiligtentransparenzregister) eingerichtet und auf den Internetseiten des Thüringer Landtags öffentlich zugänglich eingestellt werden. In das Register sind u. a. Informationen zur Identität dieser natürlichen und juristischen Personen sowie zur Art und Weise Ihrer Beteiligung bezogen auf die einzelnen parlamentarischen Verfahren aufzunehmen. § 5 des Gesetzentwurfs legt fest, dass vor allem Angaben über Interessenvertretungsbereiche, Art und Inhalt des konkreten Beteiligungsbeitrags sowie Angaben über eventuelle Vergütungen für den Beteiligungsbeitrag erhoben werden sollen. Entsprechend der Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist im Falle der Beteiligung an parlamentarischen Verfahren, insbesondere Gesetzgebungsverfahren, ausdrücklich eine Pflicht zur Registrierung vorgesehen (vgl. § 2 und 3 des Gesetzentwurfs). Die Eintragungspflicht dient zur lückenlosen Dokumentation der inhaltlichen Beteiligung Dritter am parlamentarischen Arbeitsprozess- vor allem bei Gesetzesentwürfen, um vollständige inhaltliche Transparenz zur Entstehung der Regelungen herzustellen (sog. „legislativer Fußabdruck“).

Welche Auffassung vertreten Sie zur geplanten Einrichtung eines Beteiligtentransparenzregisters beim Landtag und der damit einhergehenden Registrierungspflicht? Wie klar und ausführlich möchten Sie die Beteiligung außerparlamentarischer Akteure an der Gesetzgebung nachvollziehen können?

 

05. Februar 2018 | Schwimmsportler
Misstrauensvotum gegen sich selbst

Liebe Abgeordnete,

was unterscheidet Sie vom gemeinen Interessenvertreter außerhalb des Parlamentsgebäudes? - Die vielgepriesene demokratische Legitimation durch das Wahlvolk. Und sonst noch so? - Wenig. Auch Sie sind Interessenvertreter, qua Herkunft, sozialer Rolle und sozialem Status, Lebenssituation, persönlichen Eigenschaften... Und das ist auch gar nicht schlimm, aber es ist Ihre ureigenste Aufgabe, Entscheidungen im Gemeinwohlinteresse zu treffen, das heißt, die einzelnen Interessen, die zahlreich Ihnen gegenüber geltend gemacht werden, so gegeneinander abzuwägen, dass das Gemeinwohl befördert wird. Jeder einzelne Abgeordnete von Ihnen steht in dieser Verantwortung.

Und deswegen stehen auch Sie in der Verantwortung, sich selbst transparent zu machen. Mit wem haben Sie wann worüber gesprochen und welche Bedeutung messen Sie dem dargelegten Interesse bei. Transparenz wird nicht dadurch erreicht, dass sich "Hinz und Kunz" in eine völlig überfrachtete Liste eintragen und damit dokumentieren, dass sie sich irgendwann einmal zu irgendeinem Gesetz in irgendeiner Weise geäußert haben.

Wenn, dann müsste jedem Gesetz oder sonstigen Vorhaben eine eigene Lobbyliste beigefügt werden, aus der die wesentlichen Angaben des Interessenvertreters hervorgehen und noch viel wichtiger, aus der ersichtlich wird, welche Bedeutung dem jeweiligen Interesse beigemessen wurde.

Seien Sie ehrlich zu sich selbst und vertrauen Sie sich.

Übrigens: "Interessenvertreter" ist kein Schimpfwort.