2. Einsicht in die inhaltlischen Beiträge zu parlamentarischen Verfahren

Thüringer Beteiligtentransparenzregistergesetz

Entwurf vom 05. Dezember 2017
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
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Die Diskussion ist seit dem 06.04.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Beteiligtentransparenzregisters beim Landtag – Thüringer Beteiligtentransparenz-registergesetz – [ThürBeteiltransG (Drucksache 6/4807)] vom 5. Dezember 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

2. Einsicht in die inhaltlischen Beiträge zu parlamentarischen Verfahren

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die inhaltlichen Beiträge, die im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens von den Beteiligten eingereicht werden, in Zukunft eingesehen werden können. Das betrifft insbesondere Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungen zu Gesetzesentwürfen. Diese Beiträge sind bislang nicht öffentlich verfügbar, sondern nur auf Antrag und Nachweis eines berechtigten Interesses einzusehen.

Wie bewerten Sie die Möglichkeit, in Zukunft die inhaltlichen Beiträge von Beteiligten im parlamentarischen Verfahren einsehen und nachvollziehen zu können?