3. Pflichten der Landesregierung

Thüringer Beteiligtentransparenzregistergesetz

Entwurf vom 05. Dezember 2017
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
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Die Diskussion ist seit dem 06.04.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Beteiligtentransparenzregisters beim Landtag – Thüringer Beteiligtentransparenz-registergesetz – [ThürBeteiltransG (Drucksache 6/4807)] vom 5. Dezember 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

3. Pflichten der Landesregierung

Gemäß § 4 des Gesetzentwurfs sollen auch der Landesregierung konkrete Meldepflichten über die Mitwirkung Dritter bei den in den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs fallenden Vorhaben (z. B. im Hinblick auf Gesetzentwürfe oder Berichte der Landesregierung) auferlegt werden. Damit soll eine möglichst umfassende Transparenz und lückenlose Dokumentationsfunktion des Beteiligtentransparenzregisters erzielt werden.

Wie beurteilen Sie die vorgesehenen Mitwirkungspflichten der Landesregierung an einem Beteiligtentransparenzregister beim Landtag?