4. Ordnungsgeld beim Verstoß gegen Registrierungs- und Mitwirkungspflichten

Thüringer Beteiligtentransparenzregistergesetz

Entwurf vom 05. Dezember 2017
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
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Die Diskussion ist seit dem 06.04.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Beteiligtentransparenzregisters beim Landtag – Thüringer Beteiligtentransparenz-registergesetz – [ThürBeteiltransG (Drucksache 6/4807)] vom 5. Dezember 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

4. Ordnungsgeld beim Verstoß gegen Registrierungs- und Mitwirkungspflichten

Verstöße gegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Registrierungs- und Mitteilungspflichten sind gemäß § 6 des Gesetzentwurfs bußgeldbewehrt. Je nach Schwere des Verstoßes, Anzahl der vorherigen Verstöße und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Adressaten soll die Möglichkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 100,00 EUR bis 10 000,00 EUR möglich sein. Die Führung des Registers und der Vollzug des Gesetzes sind im Wesentlichen dem Präsidium des Thüringer Landtags übertragen, der auch über die Höhe der zu verhängenden Ordnungsgelder zu entscheiden hat.

Wie bewerten Sie die Möglichkeit zur Verhängung eines Ordnungsgeldes bei einem Verstoß gegen die Registrierungs- und Mitwirkungspflichten? Welchen Einfluss könnte dies ggf. auf die Beteiligung Dritter an parlamentarischen Verfahren haben?