5. Betreten der freien Landschaft

Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts

Entwurf vom 05. Dezember 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz
2
Die Diskussion ist seit dem 13.02.2019 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom 5. Dezember 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

5. Betreten der freien Landschaft

§ 21 des Entwurfs des neuen Thüringer Naturschutzgesetzes gestattet das unentgeltliche Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung. Ebenso wird in dieser Norm der freie Zugang zu Gewässern durch Uferwege festgeschrieben. § 21 Absatz 3 eröffnet hingegen der unteren Naturschutzbehörde die Möglichkeit, das Betreten aus wichtigen Gründen, wie dem Naturschutz der Landschaftspflege oder zur Vermeidung erheblicher Schäden, einzuschränken.

Ist nach Ihrer Auffassung durch diese Regelung dem Grundsatz der freien Betretbarkeit der freien Flur zum Zwecke der Erholung ausreichend Rechnung getragen?

23. Januar 2019 | RuCu
Dem Entwurf in dieser Form…

Dem Entwurf in dieser Form stimme ich zu. Allerdings sollten beabsichtigte Einschränkungen vor Inkrafttreten öffentlich kommuniziert werden, um Verhaltensänderungen der Nutzer im Sinne des Naturschutzes anzuregen und zu ermöglichen, was einen geeigneten Zeitrahmen voraussetzt. Dieser sollte nur bei außergewöhnlichen Beeinträchtigungen eingeschränkt oder gar ausgesetzt werden können.

30. Dezember 2018 | FMH
Wo es notwendig ist, müssen…

Wo es notwendig ist, müssen Einschränkungen in Kauf genommen werden. Nur sollte nicht der Beamte x im Hinterstübchen vom Schreibtisch aus darüber entscheiden.