1b Zweck des Gesetzes
Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen vom 15.01.2014 (Drucksache 5/7145) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz nehmen.
Diskutieren Sie mit!
1b Zweck des Gesetzes
b) Die im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Umwelt und Geologie für das Bezugsjahr 2007 durchgeführte Untersuchung „Analyse des Standes und prognostizierte Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in Thüringen“ (PDF, nicht barrierefrei) hat ergeben, dass in Thüringen im Zeitraum von 2000 – 2007 rund 14 % der Treibhausgasemissionen eingespart wurden. Im Verlauf bis 2020 wird ein weiterer deutlicher Rückgang der Treibhausgasemissionen prognostiziert.
Halten Sie vor dem Hintergrund des bereits Erreichten in Thüringen sowie vor dem Hintergrund eines Deregulierungsziels weitere und besondere gesetzliche Vorgaben zum Klimaschutz in Thüringen für notwendig?
Ebenso wenig, wie es ausreichend sein kann, in Deutschland die Klimaschutzziele zu erfüllen und zugleich Waren aus China einzuführen bei deren Herstellung ebenjene Ziele vollkommen außer Acht gelassen werden ist es ein Absurdum, wenn die Gemeinschaft der Thüringer schon dieses hervorragende Ergebnis in dem genannten Zeitraum erreicht hat, dass zugleich die Führungsriege im Thüringer Landtag mit ihrem unangemessenem Fuhrpark ein besseres Ergebnis verhindern darf. Die bekannten unnützen Dienstwagenfahrten parallel zum Einsatz von entsprechenden Lufttransportmitteln tragen weiteren Anteil zur Klimaschädigung bei.
Angesichts dessen kann von zuviel Regulierung wohl kaum die Rede sein.